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24.04.2024 , NWB 18/2024 S. 1231

GRV | Rentenanpassung zum

Mit der Rentenanpassung 2023 wurde die Angleichung der Rentenwerte in Ost und West vollständig erreicht. Das Bundeskabinett hat am die diesjährige Rentenwertbestimmungsverordnung beschlossen, durch die zum die Renten einheitlich um 4,57 % steigen werden. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich damit von 37,60 € auf 39,32 €. Die Rentenanpassung orientiert sich an der Entwicklung der Löhne und Gehälter. Daher liegt die Anpassung deutlich über der prognostizierten Inflationsrate für das laufende Jahr: Die Bundesregierung rechnet laut Jahreswirtschaftsbericht 2024 mit einem Anstieg der Verbraucherpreise um 2,8 %.  Die erforderliche Zustimmung des Bundesrats zur Verordnung steht noch aus.

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