BMF folgt geänderter Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug
Die Finanzverwaltung reagierte mit BMF-Schreiben v. 24.1.2024 (BStBl 2024 I S. 213) auf die geänderte Rechtsprechung des BFH (Urteil v. 16.12.2020 - XI R 26/20, BStBl 2024 II S. 146). Mit diesem Urteil ließ der BFH erstmals den Vorsteuerabzug aus einer mittelbaren Veranlassung der Eingangsleistungen für die wirtschaftliche Tätigkeit zu.