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Wirtschaftsrecht

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Heizungsförderung //

Antragstellung für private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und für WEG möglich (KfW)

Die KfW weitet die Heizungsförderung plangemäß auf weitere Antragstellergruppen aus: Ab sofort steht die Förderung für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung auch Eigentümern von Mehrfamilienhäusern sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum zur Verfügung. Die Zuschüsse können direkt bei der KfW beantragt werden.

Abo Erbschaft- und Schenkungsteuer //

Alleintragung der Steuerschuld für sich und den Anteil des Ehepartners

Verkauft ein Ehepartner Wertpapiere und erzielt daraus einen steuerpflichtigen Gewinn (§ 17 EStG), zu dem die Eheleute im betroffenen Steuerjahr zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, wobei ein Ehepartner gänzlich die Steuernachzahlung entrichtet, d. h. er trägt seinen und den Anteil des anderen Ehepartners, dann erhebt sich die Frage, ob die Erfüllung des letztgenannten Anteils eine Schenkung zugunsten des anderen Ehepartners darstellt.

Abo Beruf //

Hinweispflicht des Steuerberaters auf Fragen der Sozialversicherungspflicht bei Führung der Lohnbuchhaltung

Nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Instanzgerichte ist der Steuerberater weder berechtigt noch verpflichtet, eine GmbH und ihre Gesellschafter-Geschäftsführer zu Fragen der Sozialversicherungspflicht der Geschäftsführerbezüge inhaltlich zu beraten. Allerdings kann den Steuerberater, der die Lohnabrechnungen für Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH erstellt, eine Pflicht zu einem Hinweis an die Mandanten auf eine Unsicherheit der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung treffen. Der BGH (Urteil v. 8.2.2024 - IX ZR 137/22, FAAAJ-59559) hat dazu kürzlich konkrete Vorgaben aufgestellt.

Abo Berichtspflichten //

LkSG-Berichtspflichten und Nachhaltigkeitsberichterstattung

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist am 1.1.2023 in Kraft getreten. Betroffen von den Regelungen waren zunächst nur Unternehmen mit 3.000 oder mehr Beschäftigten. Seit dem 1.1.2024 müssen auch Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten die Vorgaben des LkSG erfüllen. Sie hätten ihre Berichte nach der gesetzlichen Frist für die Veröffentlichung und Einreichung bis spätestens 30.4.2024 einreichen müssen. Das für die Kontrolle und Durchsetzung des Gesetzes zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hatte aber bereits zuvor angekündigt, die Veröffentlichung und Übermittlung der LkSG-Berichte erst ab dem 1.6.2024 zu prüfen. Ende April 2024 hat das BAFA nun auf seiner  Webseite (zuletzt abgerufen am 22.5.2024) mitgeteilt, dass es erstmalig zum Stichtag 1.1.2025 das Vorliegen der Berichte sowie deren Veröffentlichung prüfen wird. Auch wenn die Übermittlung eines Berichts an das BAFA und dessen Veröffentlichung nach dem LkSG bereits vor diesem Zeitpunkt fällig war/ist, wird die Überschreitung der Frist nicht sanktioniert, sofern der Bericht spätestens zum 31.12.2024 beim BAFA vorliegt.

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Abo

Unternehmensgrößenklassen: Änderung der monetären Schwellenwerte

Aufgrund europarechtlicher Vorgaben hat der Gesetzgeber die Größenklassen für Unternehmen nach § 267a HGB rückwirkend ab dem Jahr 2023 angepasst. Je kleiner ein Unternehmen, desto weniger Pflichten gibt es, etwa in Bezug auf die Erstellung von Anhang und Lagebericht. Um in eine andere Klasse zu kommen, muss ein Unternehmer an zwei Stichtagen hintereinander zwei von drei Kriterien über- oder unterschreiten. Weitere Informationen befinden sich unter https://go.nwb.de/uivqr.

Abo WPK //

Geplante Änderung der Berufssatzung

In Teil 4 der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer (BS WP/vBP) zu den Berufspflichten für die Qualitätssicherung bei Abschlussprüfungen nach § 316 HGB werden in einigen Vorschriften Begriffe wie „verantwortlicher WP/vBP“ bzw. „verantwortlich tätiger WP/vBP“ verwendet. Im Fall der gesetzlichen Abschlussprüfung wurde das als zu unbestimmt und missverständlich beurteilt.

Abo Schriftliche StB-Prüfung //

1. Prüfungstag - Teilaufgabe zur Umsatzsteuer

Besondere Besteuerungsformen im Umsatzsteuerrecht

In den letzten Jahren waren in der schriftlichen StB-Prüfung neben den allgemein prüfungsrelevanten Themen, wie der Vorsteuerberichtigung (insbesondere an Grundstücken und Gebäuden), dem Übergang der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger und grenzüberschreitende Sachverhalte, vermehrt besondere Besteuerungsformen Gegenstand der Prüfungsklausur. Ihnen widmet sich daher der nachfolgende Beitrag. Er erläutert die prüfungsrelevanten Elemente, veranschaulicht die jeweiligen Auswirkungen mithilfe von kleinen Fällen und zeigt Ihnen auf, wo besondere Besteuerungsformen i. R. der Prüfungssachverhalte insbesondere Berücksichtigung finden können. Überprüfen Sie im Nachgang zu diesem Beitrag Ihren Lernstand und laden Sie die Übungsklausur aus dem Umsatzsteuerrecht von Hartl aus der NWB Datenbank herunter.

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