Pflicht zur Verwendung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) für die Einlegung von Rechtsmitteln
Seit dem 1.1.2023 müssen Steuerberater dem Gericht Schriftsätze und deren Anlagen als elektronische Dokumente übermitteln, da ihnen mit dem beSt seit diesem Zeitpunkt ein sicherer Übermittlungsweg zur Verfügung steht.